Vor einem Jahr wurde von mir eine Anfrage mach § 24 der Gemeindeordnung an den Obertbürger
-meister gestellt. Die Anfrage beinhaltete den Vorschlag das marode Dach der denkmalgeschützten
Kiebitzmühle zu renovieren. Nach Klärung der Zuständigkeiten wurde mir nun mitgeteilt, das Dach
 wird nicht ausgebessert, sondern die Kiebitzmühle wird eingezäunt. Meiner Meinung nach wiederspricht
es dem Denkmalschutzgesetz, dort steht unter § 1 folgendes.

§ 1
Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege

(1) Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen.
 Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.

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